UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im letzten Jahr hat sich eine trialogisch besetzte Arbeitsgruppe – in der also psychiatrieerfahrene Menschen, Angehörige von psychisch erkrankten Menschen und professionelle Fachkräfte der gemeindenahen Psychiatrie – des GPV mit relevanten Fragestellungen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) beschäftigt. Anlass war die geplante Erstellung eines kommunalen Aktionsplan zur UN-BRK. Die Ergebnisse wurden dem städtischen Behindertenbeirat übergeben, der diese dann an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung Mainz weiterleitet. Sobald dazu eine Veröffentlichung vorliegt, wird sie hier aufgenommen werden.